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'Abgas-Manipulationen: Vergleich zwischen Republik Österreich und Volkswagen' an Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ich beantrage hiermit Auskunft zum Wortlaut des abgeschlossenen Vergleichs zwischen der Republik Österreich und Volkswagen betreffend die Wertminderung von Fahrzeugen der öffentlichen Hand in Folge von Manipulationen der Abgaswerte durch den Hersteller.
Ein solcher Vergleich wurde laut Medienberichten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit Volkswagen Ende Dezember 2019 geschlossen (z.B. DerStandard.at, "VW entschädigt Staat und Verbraucherschützer orten "ungeheuerlichen Skandal", 28.12.2019). Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at/) und beabsichtige, die Auskunft für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um meine Anfrage zu beantworten! Mit freundlichen Grüßen,
Ein solcher Vergleich wurde laut Medienberichten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit Volkswagen Ende Dezember 2019 geschlossen (z.B. DerStandard.at, "VW entschädigt Staat und Verbraucherschützer orten "ungeheuerlichen Skandal", 28.12.2019). Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at/) und beabsichtige, die Auskunft für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen um meine Anfrage zu beantworten! Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Date of first reply by the public sector body
2020-01-17
Austria
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https://fragdenstaat.at/a/1877
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Austria