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'Zahlung der Bussgelder zur Verfahrenseinstellung gegen VW Vorstände durch den Konzern' an Bundesministerium der Finanzen
Wird der übernommene Bussgeldbetrag (9 Millionen) aus den Konzerngewinn vor oder nach Steuern bezahlt?
Müssen die begünstigten Vorstände den übernommenen Betrag (geldwerter Vorteil) als Einkommen versteuern?
Müssen die begünstigten Vorstände den übernommenen Betrag (geldwerter Vorteil) als Einkommen versteuern?
Bundesministerium der Finanzen
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Date of first reply by the public sector body
2020-05-21
Germany
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Germany