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'Herausgabe/Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu Datenschutzverstößen von Anwälten' an Rechtsanwaltskammer Bamberg
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG/DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >>
ich beantrage die Herausgabe bzw. Akteneinsicht in die Stellungnahme der RAK Bamberg an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten zu Beschwerden/Datenschutzverstößen der Rechtsanwälte Michael Fischer, Axel Altstötter, Marc Rimkus, Dr. Thomas Behrmann, und Franz-Josef Schick sowie die Herausgabe der Stellungnahme des Rechtsanwalts Axel Altstötter. Die RAK Bamberg ist die Standesvertretung der Bamberger Anwaltschaft. Darüber hinaus wacht sie über die Einhaltung der anwaltlichen Pflichten nach BRAO und BORA. Mandant*innen können sich bei Berufspflichtverletzungen mit einer Beschwerde an die RAK Bamberg wenden. Üblich ist, dass der Anwalt/die Anwältin zu einer Stellungnahme zur Beschwerde aufgefordert wird und die RAK Bamberg dann die Beschwerde prüft und bescheidet. Die RAK Bamberg wie die Anwält*innen unterliegen bei dieser Datenverarbeitung i.S. Art. 4 der DSGVO. Werden unrichtige personenbezogene Daten der Beschwerdeperson von den Anwält*innen an die RAK Bamberg übermittelt und kommt es dadurch zu einer unrichtigen Daten- und Beschwerdebearbeitung, so finden alle Rechte nach DSGVO ab Art. 15 ff. DSGVO Anwendung, auch die Pflicht zur transparenten Kommunikation und Datenberichtigung der RAK Bamberg. Das versagen Sie seit Monaten.
Zu Ihrer Datenverarbeitung ist deswegen ein Beschwerdeverfahren beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten anhängig.
Nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO habe ich einen Rechtsanspruch auf Herausgabe Ihrer Stellungnahme an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten und auf die Herausgabe der Stellungnahme des Rechtsanwalts Altstötter: Es sind Ihnen u.a folgende Berufspflichtverletzungen bekannt:
- Gebührenüberhöhung und betrügerische Abrechnung einer Verfahrensgebühr von 546,44 € gegenüber der Landesjustizkasse Bamberg mit Rückerstattungsverfahren
- unrichtige Datenübermittlung mit falschen Verdächtigungen ans LG Bamberg zu Lasten der Klagepartei, die deswegen ein erfolgreiches Berufungsverfahren/OLG Bamberg führen musste
- Pflichtverletzung des mehrfachen Versäumnis der Antragstellung mit Folge der 4-wöchigen Notlage und Unterernährung
- Kooperationskanzlei der linksextremistischen und verfassungsfeindlichen Rote Hilfe e.V. Bayern hat, wie Sachsen und Niedersachsen, noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Deswegen ist eine Antragstellung auf Grundlage eines IFG bis heute nicht möglich, es kommt stattdessen die DSGVO und Art. 39 BayDSG als Rechtsgrundlage zur Anwendung. Die Datenverarbeitung der RAK Bamberg bei der Bearbeitung von Beschwerden von Mandant*innen hat ein überwiegendes öffentliches Interesse. Geheimhaltungsbedürftige Daten der Anwälte liegen nicht vor, ihre Daten sind bekannt und öffentlich zugänglich. Darüber hinaus können eventuell geheimhaltungsbedürftige Daten geschwärzt werden. Von einem unverhältnismäßigen Aufwand nach Art 39 Abs. 1, 2 Nr. 3 wird nicht ausgegangen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie auf Grundlage der DSGVO.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Not classified
Date of first reply by the public sector body
2018-11-18
Germany
Email
https://fragdenstaat.de/a/34744
Pending reply

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Germany

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