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'Filmaufnahmen bei den Antinazi-Kundgebungen am 10.11.2018' an Polizeipräsidium Bielefeld
Am 10.11.2018 filmte mindestens einer von Ihren Kollegen (https://twitter.com/watch_union/statu...) die Gegendemonstranten bei der Demonstration von Rechtsextremisten in Bielefeld. Das Bundesverfassungsgercht hat in seinem Urteil (17.02.2009, Az.: 1 BvR 2492/08) hohe Hürden für die Anfertigung von Bildmaterial erstellt. Hier das Urteil in der Kurzfassung:
https://www.bundesverfassungsgericht.... Ich habe daher folgende Fragen an Sie: 1. Waren die Demonstrationen von 6.000 Demonstrant*innen so groß, dass eine unübersichtliche Lage entstanden ist?
2. Wurden die Aufnahmen gespeichert?
3. Welche Straftaten wurden von der Polizei befürchtet, die die Anfertigung von Videomaterial rechtfertigen? Hatte die Polizei Hinweise darauf, dass von Teilnehmern der Demonstration eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht?
4. Welche Straftaten hat die Polizei bzgl. der Gegendemonstration eingeleitet? Weiterhin wünsche ich den Einsatzbefehl zur Erstellung von Videoaufnahmen und ein Protokoll darüber, dass die Aufnahmen vernichtet wurden.
https://www.bundesverfassungsgericht.... Ich habe daher folgende Fragen an Sie: 1. Waren die Demonstrationen von 6.000 Demonstrant*innen so groß, dass eine unübersichtliche Lage entstanden ist?
2. Wurden die Aufnahmen gespeichert?
3. Welche Straftaten wurden von der Polizei befürchtet, die die Anfertigung von Videomaterial rechtfertigen? Hatte die Polizei Hinweise darauf, dass von Teilnehmern der Demonstration eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht?
4. Welche Straftaten hat die Polizei bzgl. der Gegendemonstration eingeleitet? Weiterhin wünsche ich den Einsatzbefehl zur Erstellung von Videoaufnahmen und ein Protokoll darüber, dass die Aufnahmen vernichtet wurden.
Polizeipräsidium Bielefeld
Not classified
Date of first reply by the public sector body
2018-11-10
Germany
Email
https://fragdenstaat.de/a/34577
Pending reply
User details
Germany